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DIN-14604Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen.

 

 

Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt auf nationaler Ebene, Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner. Die DIN 14676 besagt, dass Rauchwarnmelder der DIN EN 14604 entsprechen müssen.

 

Durch die Einführung der Rauchmeldepflicht in einigen Bundesländern sind diese beiden Normen eine wichtige Planungshilfe für die zahlreichen Wohnungsbauunternehmen, die jetzt in den kommenden Jahren ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten haben. In den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gilt die DIN 14676 sowie die DIN EN 14604 als verbindlich.

 

Die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der in Frage kommenden Europäischen Norm muss u.a. durch eine werkseigene Produktionskontrolle sowie einer Typprüfung nachgewiesen werden. Hierbei kann das System der werkseigenen Kontrolle Bestandteil eines vorhandenen Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001:2000 sein.

 

Zum Nachweis der Konformität mit dieser Europäischen Norm muss eine Typprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung wird durch eine unabhängige Produktzertifizierungsstelle durchgeführt. In Deutschland ist das die VdS Schadenverhütung GmbH.


Beschriftung der Rauchwarnmelder / CE-Kennzeichnung

 

Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • DIN EN 14604
  • Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
  • Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
  • vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
  • Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: "Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen."

Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten.Zusätzlich müssen auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben sein.

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